Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie als Arbeitnehmer wie auch als Arbeitgeber nicht nur außergerichtlich sondern auch gerichtlich (vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten wie auch dem Bundesarbeitsgericht), sofern Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, den Kollegen oder dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer auftreten.

Da wir sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber vertreten, sind uns die besonderen Bedürfnisse und Probleme beider Seiten aus der Praxis bekannt, so dass wir Sie bei der Lösung Ihres Anliegens konsequent beraten und vertreten können.

Die arbeitsrechtliche Beratung erfasst insbesondere folgende Bereiche:

Immer wieder scheitern Maßnahmen des Arbeitgebers allein deshalb, weil Formfehler begangen werden. Andererseits kann das Versäumen von Fristen zum vollständigen Rechtsverlust auch für den Arbeitnehmer führen. Daher ist die frühzeitige fachkundige Beratung sinnvoll. Hierdurch lassen sich vielfach Prozessrisiken vermeiden und es kann eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung gefunden werden.