Beratungskosten/Erstberatung

Die nicht mit einer anderen außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit verbundene anwaltliche Beratung erfolgt auf der Basis einer Gebührenvereinbarung. Es kann ein zeitabhängiges Honorar vereinbart werden. Ebenso ist die Berechnung einer Pauschale möglich oder die Vereinbarung einer wertabhängigen Gebühr in Anlehnung an die Rechtsanwaltsvergütungsordnung. Ich spreche gern mit Ihnen über die Einzelheiten.

Als Obergrenze für eine Erstberatung bei einem Verbraucher hat der Gesetzgeber einen Betrag von 190,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer festgelegt, wenn keine besondere Gebührenvereinbarung getroffen ist. Dieser Betrag wird zumeist jedoch nicht erreicht.

Beratungshilfe:

Für Ratsuchende aus Schleswig-Holstein oder Niedersachsen besteht bei geringen Einkünften und fehlendem Vermögen die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse im Wege der Beratungshilfe anwaltlich beraten zu lassen. Für Ratsuchende aus Hamburg ist diese Möglichkeit nicht gegeben. In Hamburg kann man sich an die ÖRA - Öffentliche Rechtsauskunft wenden.