Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie mir dies bitte vor der Mandatserteilung mit. Die anfallenden Kosten können dann mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden.

Wie bei jeder Versicherung muss aber beachtet werden, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht in allen denkbaren Fällen trägt. Beispielsweise werden von den Rechtsschutzversicherungen keine Kosten getragen, wenn es um die Abwehr von Schadenersatzansprüchen geht. In bestimmten Bereichen sind nur anwaltliche Beratungen versichert (z.B. im Bereich des Erbrechts oder des Familienrechts). In anderen Bereichen tritt die Rechtsschutzversicherung erst für die Kosten ein, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

Auch wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, muss also stets genau geprüft werden, ob die Versicherung bei der konkreten Angelegenheit für die Kosten einstehen muss.

Selbstbeteiligung: Häufig ist in Rechtsschutzversicherungsverträgen eine Selbstbeteiligung (meist 100,00 EUR oder 150,00 EUR) vereinbart. Dies bedeutet, dass Sie die anfallenden Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen müssen. Erst für darüber hinausgehende Kosten steht die Rechtsschutzversicherung ein.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherung immer nur die Gebühren trägt, welche nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet sind. Dies kann insbesondere bei kleineren Streitwerten zu Problemen führen, da ein Rechtsanwalt in diesen Fällen häufig nicht kostendeckend arbeiten kann und die Übernahme des Mandats von einer Gebührenvereinbarung abhängig machen muss.